Die PEC-Adresse
Bereits seit Anfang 2009 sind alle neu gegründeten Gesellschaften verpflichtet, bei der Meldung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) anzugeben. Die bereits eingetragenen Gesellschaften müssen hingegen innerhalb November 2011 ihre zertifizierte E-Mail-Adresse mitteilen (Artikel 16, Absatz 6 Gesetzesdekret Nr. 280/2008).
PEC Pro + Sms
55,00
- Jährlich + MWSt.
- 5GB Speicher
- (2GB Postfach, 3GB Archiv)
- SMS Benachrichtigung
Gegenüber der herkömmlichen elektronischen Post bietet ein PEC-Fach dem Absender die rechtsverbindliche Sicherheit, dass seine Mitteilung versendet und dem Empfänger zugestellt wurde. Eine von einem PEC-Postfach versendete Nachricht hat den selben rechtlichen Wert wie ein Einschreiben mit Rückantwort. Voraussetzung für diese Art des elektronischen Rechtsverkehrs ist, dass sowohl der Sender als auch der Empfänger der E-Mail-Nachricht Inhaber eines PEC-Fachs sind. Man kann so den Weg zur Post und die Kosten für ein Einschreiben mit Rückantwort (Raccomandata A/R) sparen.


PEC-mail