Die PEC-Adresse

Bereits seit Anfang 2009 sind alle neu gegründeten Gesellschaften verpflichtet, bei der Meldung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) anzugeben. Die bereits eingetragenen Gesellschaften müssen hingegen innerhalb November 2011 ihre zertifizierte E-Mail-Adresse mitteilen (Artikel 16, Absatz 6 Gesetzesdekret Nr. 280/2008).

 

PEC Standard

15,00

  • Jährlich + MWSt.
  • 1GB Speicher
  • (Kein Archiv)

PEC Pro

35,00

  • Jährlich + MWSt.
  • 5GB Speicher
  • (2GB Postfach, 3GB Archiv)

PEC Pro + Sms

55,00

  • Jährlich + MWSt.
  • 5GB Speicher
  • (2GB Postfach, 3GB Archiv)
  • SMS Benachrichtigung

 

Gegenüber der herkömmlichen elektronischen Post bietet ein PEC-Fach dem Absender die rechtsverbindliche Sicherheit, dass seine Mitteilung versendet und dem Empfänger zugestellt wurde. Eine von einem PEC-Postfach versendete Nachricht hat den selben rechtlichen Wert wie ein Einschreiben mit Rückantwort. Voraussetzung für diese Art des elektronischen Rechtsverkehrs ist, dass sowohl der Sender als auch der Empfänger der E-Mail-Nachricht Inhaber eines PEC-Fachs sind. Man kann so den Weg zur Post und die Kosten für ein Einschreiben mit Rückantwort (Raccomandata A/R) sparen.

TwitterFacebook
Aktuelle Seite: Home PEC-mail

we realize!

 
Funktionale Lösungen im Einklang mit Ihren Anforderungen und modernster Technik!

Unsere Lösungen beschränken sich nicht auf kommerzielle Standartlösungen sondern bieten Ihnen die Vorteile zukünftige Technologien bereits heute nutzen zu können und der Konkurrenz die entscheidende "Nasenlänge" voraus zu sein.